Rechtsanwalt Thomas G. Schmitz
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Anwälte sind nicht unbezahlbar!



Häufig bietet sich auch die Möglichkeit an, die anfallenden Gebühren mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen, wobei Sie als Versicherungsnehmer das Recht haben, sich selbst den Anwalt Ihres Vertrauens auszusuchen.

Sollten Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel zur Rechtsverfolgung verfügen, prüfen und beantragen wir für Sie auch Prozesskosten- oder Beratungshilfe.

Bitte sprechen Sie uns gerne auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder fester Pauschalen an, falls ihr Beratungsbedarf über eine erste Orientierung hinausgeht. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant Vorteile mit sich bringt. Der Mandant kann sich auch mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an seinen Anwalt wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der Streitwert relativ hoch ist. Und der Anwalt kann sich völlig losgelöst von der Rentabilität einer Angelegenheit mit Ihrem Problem befassen. Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt und die sog. Erfolgshonorare wie man Sie aus den amerikanischen Anwaltsserien kennt, zur Zeit in Deutschland nicht statthaft sind. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). geschuldeten Gebühren abzurechnen.
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